IMMOBILIENBEWERTUNG

Wir ermitteln den Verkehrswert (Marktwert) für unbebaute Grundstücke, Wohn- und Geschäftsgrundstücke.

Jeder sieht in Ihrer Immobilie etwas anderes:  Der eine vermutet ein äußerst werthaltiges Schloss, der andere meint, es wäre eine verfallene Ruine.

Hier ist der neutrale Blick gefragt.

Für Rechtsanwälte, Steuerberater, rechtliche Betreuer, Gerichte, Banken, private und gewerbliche Auftraggeber erstellen wir neutral und ungebunden Verkehrswertgutachten für jede Art von Immobilie:

  • land- und forstwirtschaftliche Flächen
  • Rohbauland
  • Bauerwartungsland
  • Bauland

  • freistehende Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Doppelhaushälften
  • Eigentumswohnungen und sonstiges Teileigentum
  • Geschosswohnungsbauten
  • Ferienimmobilien

  • Geschäftshäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Büroimmobilien

  • Bauernhöfe (im Außenbereich)
  • Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien usw.)
  • sonstige privilegierte Außenbereichsliegenschaften
  • Konversionsflächen
  • Erbbaurechte
  • denkmalgeschützte Immobilien
  • Marktwertermittlung bei Immobilienkauf bzw. -verkauf (nach §194 BauGB)
  • Ermittlung des Verkehrswertes (gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG)
  • Beleihungswertermittlung (gemäß BelWertV)
  • Investitionsentscheidungen (DCF-Verfahren)
  • Immobilien– und Marktanalysen (Due Diligence Prüfung)
  • Grundbesitzbewertung für Erbfall und Schenkung
  • Ehescheidungen und Vermögensauseinandersetzungen
  • Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken
  • Immobilienkauf- und Immobilienverkaufsberatung
  • Steuerliche Zwecke, z.B. Bilanzierung
  • rechtliche Betreuung

1. Vollgutachten

In einem Vollgutachten wird das Gebäude und die Lage umfassend beschrieben. Die Herleitung des Verkehrswerts erfolgt nach ImmoWertV.

Vollgutachten werden u.a. von Gerichten in Auftrag geben und anerkannt. Ebenso werden sie von Finanzämtern anerkannt.

2. Kurzgutachten

Hier wird in stark gestraffter Form der Wert einer Immobilie ebenfalls gemäß der ImmoWertV hergeleitet. Jedoch werden die Beschreibungen und Erläuterungen erheblich gekürzt. Kurzgutachten werden von Gerichten und Finanzämtern nicht anerkannt.

Darüber hinaus erstellen wir Energieausweise für Wohngebäude im Zusammenhang mit einem Verkehrswertgutachten.

3. Sonstige Leistungen

Wir ermitteln die Barwerte von Rechten an einem Grundstück oder Haus wie z.B. eine Wegerecht, Altenteil und Leibgeding, Wohn- und Wohnungsrecht, NIeßbrauchsrecht, Wart und Pflege, etc.