Der neue Energieausweis kommt

Ab dem 1.5.2014 gilt die neue EnEV 2014. Eine wichtige Änderung betrifft den Verkauf / Vermietung von Immobilien: Nun müssen schon sowohl in der Zeitungsanzeige als auch in der Internetanzeige die Kenndaten aus dem Energieausweis mit veröffentlicht werden. Und schon bei der ersten Besichtigung muss der Verkäufer / Vermieter in der Lage sein, einen Energieausweis vorzulegen.

Der Energieausweis nach der EnEV 2014 weist einen etwas veränderten Bandtacho auf. Bisher wurden nur Aussagen zum Endenergiebedarf bzw. Primärenergiebedarf gemacht (dargestellt als kWh/m².a), so werden jetzt zusätzlich noch Energieeffizienzklassen angegeben. So kann der Verbraucher mit einem Blick schon den energetischen Gebäudestandard einschätzen. Gleichzeitig erhält der Energieausweis eine Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik.

Aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift erweitern wir unser Leistungsangebot und bieten Ihnen in Kooperation mit Energieberatern die Ausstellung von Energiesausweisen für Wohngebäude an.

Wir arbeiten nur mit qualifizierten Energieberatern zusammen, die nach §21 EnEV 2014 ausstellungsberechtigt sind und die Energieausweise ausstellen und unterzeichnen.

Üblicherweise liegt Ihnen der Energieausweis innerhalb von wenigen Tagen vor.

Im Gegensatz zu den online erhältlichen Energieausweisen fußt ein Energieausweis aus unserem Büro auf einer fachmännischen Datenerfassung vor Ort mit zusätzlicher Plausibilisierung durch den ausstellungsberechtigten Energieberater. Das heißt, jeder Energieausweis beruht auf einer tatsächlich durchgeführten Ortsbegehung.

Bedarfs- und Verbrauchsausweis 340 Euro generell incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der bedarfsbasierte Energieausweis kostet 340 Euro incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bitte beachten Sie, dass nicht immer ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden kann, sondern ein bedarfsbasierte Energieausweis ausgestellt werden muss.

Die Preise für Mehrfamilienhäuser erfragen Sie bitte direkt in unserem Büro.

In Verbindung mit der Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens verringert sich das Honorar für den Energieausweis. Fragen Sie in unserem Büro einfach danach.

Hinweis:

Der erstellte Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. Er erfüllt kostengünstig die gesetzlichen Anforderungen, die bei Verkauf oder Neuvermietung gemäß der EnEV 2014 gefordert werden.