Das Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien (§ 15 Immobilienwertermittlungsverordnung –ImmoWertV ).
Nach diesem Verfahren wird der Marktwert eines Grundstücks aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Grundstücken abgeleitet, die in Lage, Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Zuschnitt und sonstiger Beschaffenheit hinreichend mit dem zu vergleichenden Grundstück übereinstimmen.
Hierzu kann beim Gutachterausschuss Einblick in die anonymisierte Kaufpreissammlung genommen werden. Eine sichere Beurteilung ist nur bei ausreichender Zahl von hinreichend geeigneten vergleichbaren Käufenmöglich.
Ein anderer Weg ist die Nutzung der Bodenrichtwerte, welche die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung ableiten. Diese werden für größere Städte in Form von Bodenrichtwertkarten für bestimmte Lagen abgeleitet, wobei im Regelfall Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die der Wertableitung zugrunde liegende durchschnittliche Grundstücksgröße angegeben ist.
Zumindest die Art der baulichen Nutzung und die Lage sollten zwischen Bodenwertzone und zu bewertendem Grundstück übereinstimmen, für Maß der baulichen Nutzung und Grundstücksgröße können Umrechnungskoeffizienten angewandt werden. Das Vergleichswertverfahren kommt bei der Wertermittlung von bebauten Grundstücken hauptsächlich nur bei Grundstücken in Betracht, die mit weitgehend gleichartigen Wohngebäuden bebaut sind. Das sind insbesondere Einfamilien-Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Siedlungshäuser und Garagen.
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